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Ihr Anwalt: zur Person

 

 

Ernest F. Rigizahn - Versicherungsrecht Anwalt München

Rechtsanwalt Ernest F. Rigizahn wurde 1967 in Baden-Württemberg geboren und studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Tübingen und München. Schon als junger Student kam er mit dem Medizinrecht in Berührung, nachdem er an der Universität Tübingen den Doyen dieses Fachgebiets, Herrn Prof. Dr. iur. Dr. h.c. Adolf Laufs (1935-2014), kennengelernt hatte, und erhielt die Gelegenheit, als studentische Hilfskraft an dessen Lehrstuhl früh der Anonymität der Massenuniversität zu entfliehen, alsbald in die Position des Redakteurs einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift einzutreten und sich schließlich dauerhaft dem Medizinrecht zu verschreiben. Nach Abschluß des Studiums sowie der Referendarzeit in Baden-Württemberg und einer vorübergehenden Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter eines anderen Meisters des Medizinrechts, Herrn Prof. Dr. iur. Jochen Taupitz, Universität Mannheim, widmete er sich ganz der Praxis und war seit Anfang 1997 als Rechtsanwalt in München tätig; zum 1.10.2018 hat er seinen privaten Lebensmittelpunkt und deshalb auch den Sitz seiner Kanzlei nach Leipzig verlegt.

Rechtsanwalt Ernest F. Rigizahn verfügt sowohl im Fachgebiet des Medizinrechts als auch im Fachgebiet des Versicherungsrechts über besondere theoretische Kenntnisse und über besondere praktische Erfahrungen. Ihm wurde deshalb bereits im April 2006 von der zuständigen Stelle - nach Ablegung einer schriftlichen Kenntnisprüfung sowie nach Überprüfung der besonderen Kenntnisse und Erfahrungen in einem Verwaltungsverfahren - gestattet, sowohl die Bezeichnung Fachanwalt für Medizinrecht als auch die Bezeichnung Fachanwalt für Versicherungsrecht  zu führen. Das Führen einer Fachanwaltsbezeichnung ist zudem daran gebunden, daß sich der Fachanwalt ständig fortbildet und diese Fortbildung gegenüber der zuständigen Stelle nachweist; es handelt sich mithin um eine gegenüber der allgemeinen anwaltlichen Fortbildungspflicht verschärfte Verpflichtung zur Fortbildung.

Seine bereits 1988 begonnene und bis Ende 2016 ausgeübte („Feierabend“-)Tätigkeit als wissenschaftlicher Redakteur (Redaktor) der in Deutschland führenden einschlägigen Fachzeitschrift „"Medizinrecht - MedR"“ sowie die von wissenschaftlichem Interesse geleitete Befassung mit vielen für die Praxis sowohl des Arztrechts als auch des Personenversicherungsrechts wichtigen neuen Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und wissenschaftlicher Fachliteratur bedeutet dabei eine wertvolle Bereicherung der anwaltlichen Tätigkeit und kommt auch seinen Mandanten zugute.

Als Fachautor hat er immer wieder in verschiedenen anerkannten rechtswissenschaftlichen Publikationsorganen veröffentlicht, daneben auch gelegentlich in ärztlichen Fachzeitschriften.

Rechtsanwalt Rigizahn fungierte seit Ende 2002 - nach Ernennung durch den Vorstand der Bayerischen Landesärztekammer - ehrenamtlich als juristisches Vollmitglied der nach § 8 Abs. 3 des Transplantationsgesetzes errichteten Kommission zur Prüfung von Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit der Lebend-Organspende am Transplantationszentrum des Zentralklinikums Augsburg (Akademisches Lehrkrankenhaus der Ludwig-Maximilians-Universität München); seit dem 1.1.2018 ist er in gleicher Funktion in der Kommission am Universitätsklinikum rechts der Isar der Technischen Universität München (TU) tätig. 

Von Anfang 2009 bis März 2019 und seinem Wegzug aus Bayern war Rechtsanwalt Rigizahn Justitiar des bayerischen Kardiologenverbandes (Berufsverband der Fachärzte für Kardiologie in freier Praxis e.V. -  BFK).

 

Er ist Mitglied in folgenden wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Vereinigungen:

     

     

    UNFALLVERSICHERUNG   BERUFSUNFÄHIGKEIT   KRANKENTAGEGELD   BUZ   HAFTPFLICHTVERSICHERUNG  KRANKENVERSICHERUNG   FEUERVERSICHERUNG   KASSENARZTRECHT   PRAXISVERTRÄGE   ZULASSUNG   APPROBATION   GEMEINSCHAFTSPRAXIS   PRAXISGEMEINSCHAFT   BERUFSRECHT