Profil und Philosophie der Kanzlei
Die Kanzlei wurde am 1.1.2000 von Rechtsanwalt Ernest F. Rigizahn gegründet, der - auf der soliden Grundlage seiner langjährigen wissenschaftlichen Erfahrung im Medizinrecht und nach mehreren Jahren medizinrechtlicher Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt in zwei Münchener Kanzleien - seine individuellen Vorstellungen von anwaltlicher Tätigkeit umsetzen wollte.
Das besondere Profil der Kanzlei ergibt sich zunächst aus der bewußten - der fachanwaltschaftlichen Doppelqualifikation des Kanzleiinhabers entsprechenden - Selbstbeschränkung auf die Spezialgebiete "Medizinrecht für Ärzte / Zahnärzte und andere Leistungserbringer" und "Versicherungsrecht für Versicherungsnehmer". Vor allem eine solche Spezialisierung, verbunden mit entsprechend konzentrierter ständiger Fortbildung und dem Erwerb für das Verständnis der einschlägigen Probleme unverzichtbarer - auch nichtjuristischer - branchenspezifischer Kenntnisse, ermöglicht es einem Rechtsanwalt heute, die Probleme seiner Mandanten umfassend zu erkennen und durchdachte Lösungsvorschläge anzubieten. Unverzichtbar erscheint zudem eine wissenschaftlich fundierte Bearbeitung insbesondere jener Mandate, die sich im Hinblick auf die aufgeworfenen Rechtsfragen als ungewöhnlich darstellen. Eine solche Arbeitsweise ist dadurch gekennzeichnet, daß auch die aktuelle wissenschaftliche und rechtspolitische Diskussion beobachtet und zur Begründung der Rechte des Mandanten herangezogen wird sowie - falls erforderlich - auch eigenständige Ansätze zur Auslegung einschlägiger Rechtsnormen entwickelt werden. Dies setzt neben der Befähigung und Bereitschaft zur Auswertung von wissenschaftlicher Fachliteratur den ständigen Zugriff auf eine umfangreiche, laufend aktualisierte Bibliothek voraus.
Nicht jeder Rechtsanwalt paßt zu jedem Mandanten - und umgekehrt. Rechtsanwalt Rigizahn sieht sich bei den Versicherungsnehmern als Anwalt für den Bürger und für kleinere Unternehmen (z.B. Handwerksbetriebe; kleinere - evt. mittelständische - GmbHs u.ä.) und bei den Medizinern als Anwalt für den Freiberufler (niedergelassenen Arzt, auch in Gemeinschaftspraxis u.ä.); dies bedeutet, daß er sich nicht als Wirtschaftsanwalt betrachtet und auch nicht wie ein solcher auftritt. Der Arbeitsstil der Kanzlei ist unaufgeregt und ergebnisorientiert; fachliche Präzision ist wichtiger als hektischer Aktivismus (der Rechtsanwalt entscheidet, wann er einzelne Aufgaben im Rahmen des Mandats erledigt; daß alle rechtlich relevanten Fristen für Sie gewahrt werden, ist dabei selbstverständlich). Obwohl manche Mandanten der Ansicht zu sein scheinen, man müsse möglichst "Krach schlagen", um bei Gegnern und Gerichten etwas zu erreichen, gilt der Wahlspruch "suaviter in modo, fortiter in re", also "hart in der Sache, aber verbindlich in der Form", noch immer als erfolgversprechender und wird jedenfalls von Fachanwalt Rigizahn beherzigt.
Besonderen Wert legt Fachanwalt Rigizahn auf die sprachlich überzeugende Fassung von ihm verfaßter Texte. Nach mehr als 28 Jahren Nebentätigkeit als Wissenschaftlicher Redakteur einer führenden rechtswissenschaftlichen Fachzeitschrift darf er ohne Anmaßung für sich in Anspruch nehmen, über weit überdurchschnittliche sprachliche und textanalytische Fähigkeiten zu verfügen. Diese Fähigkeiten sind einerseits die Grundlage für durchsichtig und verständlich formulierte, kurze und präzise eigene Schriftsätze, andererseits die Voraussetzung für das Erkennen inhaltlicher Unstimmigkeiten in fremden Texten. Von Rechtsanwalt Rigizahn formulierte Vertragsentwürfe profitieren ebenfalls von seiner besonderen sprachlichen Sensibilität und Präzision.
Neben diesen spezifisch fachlichen Aspekten wird das Profil der Kanzlei aber auch durch eine Form des Miteinanders zwischen Mandant und Anwalt geprägt, die nicht überall gepflegt wird: In einer Kanzlei ohne Hierarchien ist der persönliche Kontakt zwischen Mandant und Anwalt ein gelebtes Ideal. Zwar kann ein Rechtsanwalt, der seine Mandate selbst bearbeitet und dazu oftmals auswärtige Termine wahrzunehmen hat oder konzentriert an Schriftsätzen feilen muß, nicht ständig erreichbar sein, doch wird im Falle einer vorübergehenden Unerreichbarkeit stets ein unverzüglicher Rückruf zugesichert; dieser erfolgt verläßlich und schnellstmöglich. Starre "Bürozeiten" gibt es nicht, Besprechungen können meist in den - störungsfreien, gut planbaren - Abendstunden und, sofern erforderlich, sogar am Wochenende erfolgen. Eine Delegation von Aufgaben auf wechselnde Mitarbeiter findet nicht statt, der Informationsaustausch zwischen Anwalt und Mandant erfolgt unmittelbar und ungestört. Das "offene Wort" und der Verzicht auf unverständliches "Juristendeutsch" sind dabei eine Selbstverständlichkeit. Und häufig gelingt es sogar, die Ebene einer unverkrampften, ja humorvollen Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant zu erreichen.