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Leistungsangebot im Medizinrecht

 

Rechtsanwalt Ernest F. Rigizahn, Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, kam erstmals 1988 mit dem Medizinrecht in Berührung und arbeitet seither kontinuierlich wissenschaftlich - bis Ende 2016 vor allem als nebenberuflicher Redaktor der führenden Fachzeitschrift - auf diesem Felde. Seit Anfang 1997 arbeitet er hauptberuflich als spezialisierter anwaltlicher Praktiker. Deshalb lag es nahe, daß sich die Kanzlei der umfassenden Betreuung von Leistungserbringern des Gesundheitswesens in allen für deren berufliche Tätigkeit relevanten Rechtsfragen (außer solchen des Steuerrechts) verschrieben hat. Das Dienstleistungsangebot umfaßt dabei 

  • Beratung
  • Vertragsgestaltung
  • außergerichtliche Interessenvertretung (z.B. gegenüber Patienten und Lieferanten oder bei Auseinandersetzungen mit Kollegen)
  • Vertretung gegenüber Behörden (z.B. in Verwaltungsverfahren und Widerspruchsverfahren sowie in staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren), insbesondere engagierte und unabhängige Vertretung der Interessen von Ärzten und Zahnärzten gegenüber Kassenärztlicher Vereinigung und Ärztekammer
  • Vertretung im Arbeitsrecht gegen Arbeitgeber / Krankenhausträger (ausschließliche Tätigkeit auf Seiten der Arbeitnehmer [angestellte Ärzte vom Assistenz- bis zum Chefarzt und weitere Mitarbeiter in Pflege und Verwaltung]), etwa im Falle von Kündigungen (Achtung, Frist: Kündigungsschutzklagen müssen spätestens 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden!)
  • Vertretung in Gerichtsverfahren (sozialgerichtliche Verfahren, verwaltungsgerichtliche Verfahren, berufsgerichtliche Verfahren, Zivilprozesse und Strafprozesse), auch Übernahme von Berufungsverfahren nach Anwaltswechsel
  • Vortragstätigkeit (z.B. Fortbildungsveranstaltungen für Ärzte, Informationsveranstaltungen ärztlicher Berufsverbände)

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