Die Kanzlei betreut im Medizinrecht Mandate vor allem aus folgenden Rechtsgebieten und Problemkreisen:
- Vertrags(zahn)arztrecht: z.B. Praxisverkäufe und Praxisübernahmen nach § 103 Abs. 4 SGB V, Zulassung (Erteilung und Entzug), Gebührenrecht (Plausibilitätsprüfungen und sonstige sachlich-rechnerische Richtigstellungen), Honorarverteilung, Wirtschaftlichkeit von Leistungserbringung und Verordnungsgebaren (Honorarkürzungen/Arzneimittelregresse), Disziplinarrecht.
- Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung: z.B. Praxiskaufverträge, Praxismietverträge, Praxisarbeitsverträge, Kooperationsverträge für Praxisgemeinschaften, Gemeinschaftspraxen, Ärztepartnerschaften, Medizinische Versorgungszentren und sonstige Kooperationsformen, Kooperationsverträge zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern, Belegarztverträge, Chefarztverträge.
- (Zahn)Ärztliches Berufsrecht: z.B. ärztliche Ausbildung, ärztliche Prüfungen, Approbation (Erteilung und Entzug), Weiterbildung, Berufspflichten.
- (Zahn)Arzthaftungsrecht: Abwehr von Schadensersatzansprüchen und Strafverfolgungsmaßnahmen wegen (vermeintlicher) Behandlungsfehler oder Aufklärungsmängel.
- Krankenversicherungsrecht: Durchsetzung der Leistungsansprüche von Patienten (und ihren Ärzten) gegenüber privaten Krankenversicherern.
Nur eingeschränkt wird die Kanzlei in folgenden Bereichen tätig:
- Allgemeine Rechtsberatung: Auch ein spezialisierter Medizinrechtler ist - als ausgebildeter Volljurist, freilich meist ohne Anspruch auf eine besondere Expertise - regelmäßig befähigt, zumindest auf "gängigen", zum Ausbildungskanon gehörenden Rechtsgebieten zu beraten. Auch dabei werden in der Kanzlei freilich strenge Qualitätsmaßstäbe angelegt und wird im Zweifelsfall der Heranziehung eines einschlägig besser qualifizierten Kollegen der Vorzug gegeben.
- Steuerrechtliche Beratung schließlich wird von der Kanzlei nicht angeboten, doch wird bei Bedarf selbstverständlich eng mit dem steuerlichen Berater des Mandanten kooperiert oder auch ein externer Steuerberater herangezogen.