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Versicherungsrecht - Ihr Anwalt für Versicherungsnehmer aus München, Augsburg und ganz Bayern

 

Fast jeder Bürger hat mit privaten Versicherungsunternehmen (etwa Berufsunfähigkeits-, Kranken-, Unfall-, Haftpflicht-, Fahrzeug-, Lebens-oder Hausratversicherern) zu tun, und oftmals sind diese Rechtsbeziehungen konfliktträchtig: Leistungen werden verzögert, gänzlich verweigert oder wieder zurückgefordert, Verträge werden unerwartet gekündigt oder durch Rücktritt oder gar Anfechtung in ihrem Bestand bedroht, Prämien / Beiträge werden erhöht, der Versicherer fordert ausforschend Auskünfte, der Versicherungsnehmer fühlt sich von einem Versicherungsvermittler (Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler) schlecht beraten und zweifelt an der Angemessenheit oder Sinnhaftigkeit seines Versicherungsschutzes (etwa: Überversicherung; Unterversicherung; Doppelversicherung/Mehrfachversicherung/Nebenversicherung) oder vermutet gar, daß ein solcher Vermittler ihm einen Schaden verursacht habe u.ä.  

Rechtsanwalt Ernest F. Rigizahn, Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, widmet sich der Aufgabe, in solchen Konfliktfällen ausschließlich den Versicherungsnehmern (Kunden von privaten Versicherungen) als Berater und Vertreter beizustehen. Versicherungen (Versicherer, Versicherungsunternehmen) werden von ihm nicht betreut, wodurch garantiert ist, daß keinerlei Interessenkollisionen entstehen und die Interessen jedes Mandanten im Einzelfall nachdrücklich vertreten werden können, ohne unangebrachte Rücksichten auf Dritte nehmen zu müssen.

 

Inhalte

 

 

Das Privatversicherungsrecht hat sich mittlerweile zu einer stark ausdifferenzierten Rechtsmaterie entwickelt und setzt Spezialkenntnisse voraus, die man als Rechtsanwalt kaum anders als durch dauerhafte Spezialisierung erwerben kann. Auch zeigt die Erfahrung, daß Versicherungen leider immer wieder versuchen, ihren Kunden durch unzutreffende Rechtsbehauptungen die Zuversicht zu nehmen, gegen den vermeintlich übermächtigen Konzern etwas ausrichten zu können. Dies mag teilweise aus (durchaus befremdlicher) tatsächlicher Rechtsunkenntnis und teilweise aus fragwürdigem Antrieb (Erreichen von internen Zielvorgaben auf dem Weg zum "Sachbearbeiter des Monats"; Gewinnmaximierung für die Aktionäre zu Lasten der Kunden) geschehen, ist aber in jedem Fall höchst problematisch, da etwa der durch Verunsicherung oder Einschüchterung bedingte Verzicht auf einen durch langjährige Prämienzahlungen erworbenen Anspruch auf Versicherungsleistungen inakzeptabel wäre. Es ist deshalb entscheidend, daß sich der Versicherungsnehmer im Konfliktfall bei einem spezialisierten Fachanwalt für Versicherungsrecht in guten Händen weiß und dem Versicherer argumentativ auf Augenhöhe entgegentreten kann.

Vor dem Hintergrund seiner langjährigen medizinrechtlichen Tätigkeit und seiner fachanwaltschaftlichen Doppelqualifikation liegt es nahe, daß Rechtsanwalt Rigizahn sich auf dem Felde des Privatversicherungsrechts insbesondere auf die Personenversicherungen (also privates Berufsunfähigkeitsrecht, privates Unfallversicherungsrecht, privates Krankenversicherungsrecht [PKV] und privates Krankentagegeldversicherungsrecht) spezialisiert hat. Zudem bedingt die medizinrechtliche Tätigkeit als Arztanwalt, daß Fachanwalt Rigizahn immer wieder von behandelnden Ärzten als Spezialist in den Bereichen Berufsunfähigkeit, Unfallversicherung, Krankenversicherung und Tagegeld empfohlen wird und gemeinsam mit Ärzten und ihren Patienten gegen zahlungsunwillige Versicherer vorgeht. Freilich werden im Bereich des Privatversicherungsrechts neben dem Personenversicherungsrecht selbstverständlich auch andere Versicherungssparten mit hohem fachanwaltlichem Anspruch betreut, etwa die Haftpflichtversicherungen und die Sachversicherungen (z. B. KFZ-Versicherung, Feuer-/Brandversicherung, Hausratversicherung, Leitungswasserversicherung u.ä.). Einen kurzen Überblick über die Vielfalt der im Versicherungsrecht möglichen Problemfelder bietet Ihnen die alphabetisch geordnete Stichwortliste auf der Eingangsseite (rechte Spalte).

 

Das Sozialversicherungsrecht (etwa das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung [typische streitige Leistung: Krankengeld, das leichter zu erfüllende Voraussetzungen hat als das Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung] und das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung [typische streitige Leistung: Erwerbsminderungsrente, die völlig andere Voraussetzungen hat als die Leistungen der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung]) wird von Rechtsanwalt Rigizahn trotz einschlägiger Fachkenntnisse im Regelfall nicht bearbeitet; insoweit wird bevorzugt mit Herrn Rechtsanwalt Dr. iur. Frank Werner, Fachanwalt für Medizinrecht, kooperiert, der als Patientenanwalt und Spezialist für Arzthaftungsrecht seine Kanzlei ebenfalls in der Lindwurmstraße 29 betreibt.

 

 

 

 

 

 


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