Als wichtige Komponente Ihres privaten Krankenversicherungsvertrages haben Sie vermutlich auch ein kalendertägliches Krankentagegeld versichert. Als langjährig erfahrener Rechtsanwalt für Krankenversicherungsrecht betreut Sie Fachanwalt Rigizahn etwa dann, wenn Ihre private Kranken(tagegeld)versicherung Ihnen die Zahlung des versicherten Tagegeldes z.B. mit der Begründung verweigert, Sie seien zwar krank, aber nicht zu 100% arbeitsunfähig.
Eine andere mögliche Begründung einer (teilweisen) Zahlungsverweigerung könnte sein, daß der Versicherer behauptet, Sie hätten sich im Hinblick auf Ihr Arbeitseinkommen viel zu hoch versichert, weshalb die versicherte Höhe des Tagegeldes herabzusetzen sei.
Sollten Sie schwer und längerfristig erkrankt sein, wird der Versicherer rasch versuchen, Sie als berufsunfähig hinzustellen (dann wäre es gut, wenn Sie wenigstens eine BU-Versicherung hätten), was nach einer Übergangsfrist zur Beendigung des Tagegeldversicherungsvertrages führen würde (Ihnen bliebe dann nur der Abschluß einer Anwartschaftsversicherung). Dabei blenden Krankentagegeldversicherer oft aus, daß das Tagegeld im Einzelfall durchaus auch für mehrere Jahre bezahlt werden muß, nämlich dann, wenn die Therapie zwar lange dauert, aber gute Aussichten auf Heilung bestehen; in einem solchen Fall liegt keineswegs immer Berufsunfähigkeit vor.
Oftmals erklären Krankentagegeldversicherer auch den Rücktritt vom Versicherungsvertrag oder gar eine Anfechtung wegen angeblich "arglistiger Täuschung", meist mit der Behauptung, Sie hätten bei Abschluß des Versicherungsvertrages bei Ihren Antworten zu den tückischen Gesundheitsfragen Vorerkrankungen verschwiegen; derlei Behauptungen des Versicherers mögen auf den ersten Blick begründet wirken, sind aber oftmals aus rechtlicher Sicht unhaltbar und sollten von Ihnen deshalb unbedingt einem Anwalt für Krankenversicherungsrecht zur Überprüfung vorgelegt werden.
Deshalb ist es wichtig, daß Sie sich bei diesen und vielen weiteren Fallgestaltungen aus dem Recht der privaten Krankentagegeldversicherung unbedingt den Beistand eines erfahrenen und von der Versicherungswirtschaft völlig unabhängigen Rechtsanwalts für Krankenversicherungsrecht sichern. Im Rahmen einer kostengünstigen Erstberatung kann Rechtsanwalt Rigizahn zunächst feststellen, ob es sich für Sie lohnen könnte, Ihre Rechte gegen Ihre Krankentagegeldversicherung weiterzuverfolgen; dies ist erfahrungsgemäß zwar nicht immer, aber doch sehr häufig der Fall.
Fachanwaltskanzlei Rigizahn Leipzig
Fachanwaltskanzlei Rigizahn Leipzig
Rechtsanwalt Ernest F. Rigizahn, Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht
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